24h-Lieferantenwechsel In nur einem Tag zum neuen Anbieter – alle Fakten im Überblick
In nur einem Tag zum neuen Anbieter – alle Fakten im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
- Stromanbieterwechsel sind ab dem 06. Juni 2025 werktags innerhalb von 24 Stunden möglich.
- Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist von bestehenden Stromverträgen gelten weiterhin.
- An- und Abmeldungen nach einem Umzug sind dann nicht mehr rückwirkend möglich.
Der 24h-Lieferantenwechsel gilt zum jetzigen Zeitpunkt nur für Stromverträge.
Welche Änderungen bringt der 24h-Lieferantenwechsel?
Ab dem 6. Juni 2025 ist ein Stromanbieterwechsel an Werktagen innerhalb von 24 Stunden möglich. Bisher konnte der Wechsel mehrere Tage oder sogar Wochen dauern.
Die neuen Regelungen vereinfachen den Datenaustausch zwischen Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber und beschleunigen dadurch den technischen Ablauf. Mit der neuen Regelung wird der Wechselprozess für Sie als Verbraucher deutlich schneller und zuverlässiger.
Für einen reibungslosen 24h-Lieferantenwechsel ist die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) besonders wichtig. Während die Zählernummer nur den Stromzähler selbst identifiziert, weist die MaLo-ID eindeutig Ihre Verbrauchsstelle im Stromnetz aus.
Wie bisher ist ein Anbieterwechsel nur dann möglich, wenn Ihr bestehender Vertrag eine Kündigung zulässt. Ihre Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist bleiben von der Neuregelung unberührt.
Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine 11-stellige Nummer, die Ihre Verbrauchsstelle eindeutig kennzeichnet – unabhängig vom Stromzähler oder Anbieter. Sie finden Ihre MaLo-ID auf Ihrer Stromrechnung oder in Ihrem Kundenportal.
Das müssen Sie bei einem Umzug beachten
Bei einem Umzug konnten Stromverträge bisher mit eine Frist von sechs Wochen rückwirkend gewechselt werden. Mit der Neuregelung zum 24h-Lieferantenwechsel sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.
Melden Sie Ihren Einzug so früh wie möglich - am besten direkt nach der Mietvertragsunterzeichnung oder nach der Kündigung Ihrer alten Wohnung.
Wenn Sie Ihren Umzug nicht rechtzeitig melden:
- Ihr bestehender Vertrag läuft weiter und Sie zahlen weiterhin für den Stromverbrauch an Ihrer alten Adresse.
- An der neuen Adresse fallen Sie automatisch in der meist teurere Grundversorgung.
- Einen Anbieterwechsel können Sie dort erst wieder nach Ablauf der Kündigungsfrist vornehmen.
Eine frühzeitige Ab- und Abmeldung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Lieferantenwechsel bei Gasverträgen
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel gilt nur für Stromverträge. Laut aktuellem Stand bleiben Gasverträge von den neuen Regelungen unberührt.
Rechtliche Grundlage für den 24h-Lieferantenwechsel
Die gesetzliche Grundlage für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die der Bundestag im Jahr 2021 beschlossen hat. Diese sieht vor, dass ab dem 06.06.2025 ein Stromanbieterwechsel innerhalb von nur 24 Stunden möglich sein muss. Ziel dieser Regelung ist es, den Wettbewerb auf dem Strommarkt zu stärken und Verbraucher einen schnelleren und einfacheren Anbieterwechsel zu ermöglichen. Für die bundesweite Umsetzung ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) verantwortlich.